KESB strebt Fremdplatzierung an

KESB lädt zur Anhörung ein, mit dem Ziel einer Fremdplatzierung.

Aufgrund unserer Begleitung und dem Vorbringen der Kinderrechtskonvention, welche die KESB kaum kennt, konnte die Fremdplatzierung abgewendet werden. Weiter gab es aufgrund der Vorgehensweise keine Möglichkeiten für eine Fremdplatzierung.

Die KESB suchte aber weiter, um die Fremdplatzierung durchzuführen und lernte aus ihren Vorgehensweisen. Mit einer sehr dürftigen Vorgehensweise wurde das Kind vorsorglich entzogen. Der Fall liegt vor Gericht und wird durch einen Anwalt begleitet. Gerichtliche Begleitung können wir mangels gerichtlicher Anerkennung nicht wahrnehmen.