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Fallbearbeitung
Bei einem KESB-Wechsel, muss ein neuer Entscheid gefällt werden. In diesem Fall wurde der alte Entscheid (vor ca. 3 Jahren) einfach abgeschrieben, obwohl sich die Situation geändert hatte. Die KESB klärte den Fall nicht individuell ab. Die Schule führte schon zuvor gemeinsam mit dem obhutstragenden Elternteil und Beistand die schrittweise Rückführung des in einer Institution fremdplatzierten
Beistandschaft möchte einen Vorwurf, ohne selber zu werten, überprüfen, braucht aber dazu das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die richtige Fragestellung für die Fachstelle. Wir beraten auch Amtspersonen, um aufzuzeigen, wie für Erziehungsberechtigte die Situation auch in ihrem Interesse ist, da sie das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Erziehungsberechtigte sind
Eltern wünschen einen Beistand aus ihrer Umgebung. Wir klären rechtlich auf und zeigen auf, wie gross (klein) die Chancen beim Vorschlagsrecht sind. Wir helfen oder übernehmen das Verfassen von Anträgen und/oder das Weiterziehen an die nächste Instanz (wobei die gerichtliche Anerkennung unserer Organisation aufgrund nicht anwaltlichen Papiers (noch) sehr beschränkt ist).
Liebender Elternteil wird schnell emotional, wenn Dissonanzen entstehen. Wir klären vorgehend, was für wen möglich ist und versuchen bei emotionalen Ausgleisungen im Sinne des Klientel das Wort zu übernehmen, damit die andere Seite auch die Emotionen verstehen kann. Wir besprechen, wie Emotionen nicht die sachliche Auseinandersetzung stört.
Grossmutter hat grosse Sorge wegen ihrem Enkelkind. Sie teilt dies telefonisch und per Mail mehrfach der Beistandschaft mit, wird aber nicht wahrgenommen. Wir begleiten den Verwandten zum Gespräch und versuchen gegenseitiges Verständnis und gemeinsam Rollen zu klären (Eltern, Beistandschaft, Verwandte und Bekannte, rechtsprechende Behörde). Wir wirken zur Vertrauensbildung und dass beide Seiten
Elternteil wird im schriftlichen Verkehr immer wieder falsch verstanden und wird angreifbar. Wir übernehmen zuerst den schriftlichen Verkehr und analysieren gemeinsam mit dem Elternteil, auf was zu achten ist. In den meisten Fällen lernt das Elternteil sich so auszudrücken, damit die Gegenüber es richtig verstehen.
Über 12-jähriges Kind möchte einen Obhutswechsel, weil es sich vom obhuttragenden Elternteil gemobbt fühlt und es nach seinen Aussagen immer wieder eingesperrt wird. Der andere Elternteil lebt im benachbarten Ausland. Aufgrund unserer Beratung fragte das Kind einen Kinderanwalt an, welcher erfolgreich unentgeltliche Rechtsvertretung vor der KESB erhält, was nicht selbstverständlich ist. Somit
Kind ist fremdplatziert, will aber wieder nach Hause. Wir beraten, wie man aktiv die Behörden überzeugen kann, damit das Kind aufgenommen werden kann. Wir begleiten und argumentieren auch aktiv vor den Behörden. Wir behalten uns aber vor, dass wir auch mitteilen, wenn wir eine Rückplatzierung noch zu früh empfinden. ..
KESB lädt zur Anhörung ein, mit dem Ziel einer Fremdplatzierung. Aufgrund unserer Begleitung und dem Vorbringen der Kinderrechtskonvention, welche die KESB kaum kennt, konnte die Fremdplatzierung abgewendet werden. Weiter gab es aufgrund der Vorgehensweise keine Möglichkeiten für eine Fremdplatzierung. Die KESB suchte aber weiter, um die Fremdplatzierung durchzuführen und lernte aus ihren
Das Kind wünscht sich den Besuch einer höheren Schule. Die aktuelle Lehrperson und Schulleitung unterstützt dies allein aufgrund der Noten nicht, was der Übertrittsverordnung widerspricht. Aufgrund unserer Begleitung und unseren aufs Schulgesetz bezogenen Berichts untersucht die Schulleitung der höheren Schule die Situation des Kindes genau und nimmt das Kind an der Schule auf. Nun liegt es an
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